Förderfähige Ausgaben in Projekten sind bis auf wenige Ausnahmen: Dienstleistungen, Personalkosten für die Projektumsetzung, Schulungen, Material- sowie Baukosten.
Insgesamt können 50 – 80 % der Nettogesamtkosten eines Projektes gefördert werden. Der Förderhöchstbetrag für ein Projekt liegt dabei bei 250.000 €. Die Mindesthöhe beträgt für Gebietskörperschaften 5.000 € und für alle anderen Antragsteller:innen 2.500 €.
Die verbleibenden förderfähigen Kosten sind zu 25 % (bezogen auf die LEADER-Förderung) durch öffentliche Mittel zu finanzieren.
Der Restbetrag muss nicht komplett aus eigenen Finanzmitteln des Antragstellenden finanziert werden. Er kann auch teilweise oder komplett durch weitere Drittmittel und Spenden kofinanziert werden. Eine Kombination mit bestimmten anderen Förderprogrammen ist möglich.
Es lohnt sich danach zu schauen! Das Regionalmanagement hilft Ihnen.
Bürgerschaftliches Engagement kann den förderfähigen Kosten zugerechnet werden und somit den baren Eigenanteil senken.
Die Förderung erfolgt nach dem Erstattungsprinzip, d. h. die/der Projektträger:in geht bei der Bezahlung von Rechnungen in Vorleistung und erhält die anteilige LEADER-Finanzierung nach dem Einreichen des Auszahlungsantrages.