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Die Stichtage für Förderanfragen sind jeweils am 31.01. - 31.05. - 30.09. eines Jahres!

Weg, der von blühenden Bäumen gesäumt ist

Antragstellung

Präsentation Ihres Projektes auf einer LAG Sitzung

icon antrag 01Sobald das Konzept steht, wird dieses auf einer Sitzung der LAG präsentiert. Die Mitglieder erhalten die Möglichkeit, Fragen zu stellen und treffen danach gemeinschaftlich eine Entscheidung darüber, ob Ihr Projekt offiziell beim Amt für regionale Landesentwicklung in Aurich beantragt werden darf. Maßgeblich hierfür ist die Förderwürdigkeit eines Projektes, die anhand eines pdfProjektbewertungsbogens ermittelt wird. 

Im Vorfeld der Sitzung tagt ein Scoring-Team und bewertet die Förderwürdigkeit anhand des Projektbewertungsbogens. Die errechnete Punktzahl wird auf der Sitzung besprochen. Vom Regionalmanagement können Sie eine Vorlage für Ihre PowerPoint Präsentation erhalten.

Beantragung Ihres Projektes beim Amt für regionale Landesentwicklung

Für die offizielle Beantragung verwenden Sie den Vordruck des Amtes für regionale Landesentwicklung Weser-Ems in Aurich. Das Amt als offizielle Bewilligungsbehörde prüft, ob das Projekt den Richtlinien des Landes Niedersachsen entspricht.

Zum Zeitpunkt der Beantragung muss die Kofinanzierung des Projektes sichergestellt sein und nachgewiesen werden. Die im Maßnahmenplan aufgeführten Kosten müssen anhand von Vergleichsangeboten plausibel erklärt werden. 

Das Regionalmanagement hilft Ihnen bei der Antragstellung.

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