Telemetrie & Kontrolle von Teichfledermausquartieren im Landkreis Aurich

Projektdaten
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Status:in Antragstellung
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Ort:Landkreis Aurich, v.a. Gemeinde Ihlow und Krummhörn
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Projektträger:Untere Naturschutzbehörde Landkreis Aurich
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Laufzeit:Datenerhebung: Juli 2025 bis August 2026, Auswertung und Berichterstellung: September bis Februar 2027
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LEADER-Förderung47.143,- Euro LEADER (davon 36.960,- Euro Nordseemarschen und 10.183,- Euro Mittleres Ostfriesland) 11.786,- Euro Landkreis Aurich
Ziele
Verbesserung der Kenntnislage über das Vorkommen der Teichfledermaus im Landkreis zur Förderung eines günstigen Erhaltungszustandes
- gezielte Maßnahmen formulieren
- zielgerichtete Kontrolle und Betreuung gewährleisten
LEADER-Finanzierung
Aufgrund der hohen Verantwortung für das Vorkommen der Teichfledermäuse im norddeutschen Tiefland und zur Gewinnung besserer Kenntnisse über das Vorkommen im Landkreis Aurich, soll die Art tiefergehend untersucht und wenn vorhanden weitere Quartiere ermittelt werden. Zielsetzung ist eine Verbesserung der Kenntnislage über das Vorkommen der Anhang II-Art Teichfledermaus im Landkreis als Grundlage zur Förderung eines günstigen Erhaltungszustandes. Da die Teichfledermaus in der Nacht mehrere Kilometer zwischen Quartier und Jagdgebiet zurücklegt ist es von Bedeutung nicht nur die Quartierstandorte, sondern auch die Flugrouten und Jagdquartiere zu ermitteln und diese im Ganzen zu betrachten und zu entwickeln. Besonders Fledermausarten, die auf ihren Routen so fest an bestimmte Gewässerstrukturen gebunden sind, sind auf den Erhalt und die Pflege solcher Biotopverbindungen angewiesen.
Aufgrund dieses Kenntnisstandes können im Gebiet gezielte Maßnahmen formuliert werden, die die Pflege der Gewässer, aber auch dessen langfristige Aufwertung beinhalten können. Des Weiteren kann der Landkreis bei bekannten Wochenstuben eine zielgerichtete Kontrolle und Betreuung gewährleisten, die zum langfristigen Erhalt unerlässlich sind. Für diese essenziellen Strukturen ist es wichtig die Bevölkerung und besonders die Bewirtschafter und Eigentümer der Gewässer und besetzten Gebäude mit einzubeziehen und aufzuklären. Grundsätzlich führt das Vorkommen eines Quartiers in einem Gebäude zur Verpflichtung des Einhaltens der Vorgaben nach § 44 ff. BNatSchG. Dies ist vielen betroffenen Eigentümer der Gebäude nicht bewusst. Hier gilt es durch die Verbesserung der Kenntnislage seitens des Landkreises die betroffenen Personen gezielt zu unterstützten und zu beraten. Dafür muss die Zielgruppe bekannt sein, um dessen Wissen und Kompetenz bezüglich der betroffenen Teichfledermaus aufzubauen und so eine erhöhte Akzeptanz zu schaffen.
Beitrag zum Umwelt-/Ressourcenschutz und Naturschutz:. In Schulen sollen im Rahmen von Projekten oder des Biologieunterrichts die gewonnenen Kenntnisse miteinfließen. Angedacht ist die Unterstützung bei abendlichen Ausflugszählungen durch Schüler:innen.
Beitrag zum Natur-Tourismus mit dem NABU: im jetzigen Wandel von Einstellungen zu Umwelt und Klima sind abendliche Exkursionen zu bekannten Jagdgewässern geplant.